Die APO (Allgemeinen Prüfungsordnung) zeigt allgemein die Ziele einer Abschlussarbeit auf: 'Die Bachelor- oder Masterarbeit soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus der gewählten Fachrichtung selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.'
Die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Braunschweig sind bei der Erstellung der Arbeit, wie schon zuvor im ganzen Studium, zu beachten.
WICHTIG: Mit der Immatrikulationsordnung der Technischen Universität Braunschweig vom 15.08.2018 wird erstmals auch die Kommunikation mit Studierenden geregelt. Hierzu sieht die Immatrikulationsordnung ausschließlich eine Kommunikation über die @tu-braunschweig.de vor. Die Studentin/der Student ist zusätzlich verpflichtet diese E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen.
Nach der Abstimmung und Festlegung der Aufgabenstellung für die Arbeit wird diese schriftlich festgehalten und vom/von der Studierenden sowie den Betreuer*innen am IBR (Wissenschaftliche Mitarbeitende, Professor/in) unterschrieben. Die Aufgabenstellung wird in Form eines Exposés in Rücksprache mit dem/r Betreuenden vom/von der Studierenden angefertigt. Hierfür steht maximal eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen zur Verfügung.
Studierende erhalten für die Durchführung ihrer Arbeit und die hierfür notwendige Kommunikation (u.a. mit dem/der Betreuer/in) einen Rechnerzugang am Institut.
Das Sekretariat leitet im Falle einer Projekt-, Bachelor- oder Masterarbeit die Anmeldung im Prüfungsamt ein und überwacht die Abgabefristen. Das Datum der Anmeldung und der Titel der Arbeit müssen mit der Aufgabenstellung übereinstimmen. Anmeldeformular und Aufgabenstellung müssen vom/von der Studierenden, Betreuer/in und Professor/in spätestens am fünften Tag unterschrieben sein, damit sie fristgerecht das Prüfungsamt erreichen.
Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung wichtig:
Die Abschlussarbeiten müssen Studierende termingerecht im TUConnect hochladen und ein gedrucktes Exemplar der Ausarbeitung im Sekretariat abgeben, d.h. innerhalb der durch die jeweils zutreffende Prüfungsordnung vorgegebenen Bearbeitungsdauer von maximal drei bzw. vier Monaten (Bachelorarbeit) bzw. maximal sechs Monaten (Masterarbeit). Weitere Hinweise zur Abgabe sind weiter unten im Abschnitt Abgabe zu finden.
Sollte triftige Gründe die Bearbeitungszeit mindern, sodass die vorgegebene Bearbeitungszeit von drei bzw. vier bzw. sechs Monaten nicht einhalten kann, kann schriftliche eine Verlängerung beantragt werden. Dazu muss (rechtzeitig!) ein begründeter Antrag auf Verlängerung an den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n gestellt werden. Der Antrag muss vorher von dem/der betreuenden Professor/in unterschrieben werden. Zuvor ist eine Abstimmung mit dem/der Betreuer/in notwendig.Triftige Gründe, sind beispielweise Krankheit, die durch eine Bescheingung belegt ist. oder vorab nicht absehbarer Komplikationen während der Bearbeitung.
Nach fristgerechter Abgabe kann die/der Studierende eine sogenannte 4.0 Bescheingung erhalten. Dies trifft zu, wenn aufgrund der bereits bekannten Arbeitsleistung bestätigt werden kann, dass die Arbeit mindestens mit ausreichend bewertet wird, die Mindestvoraussetzungen also erfüllt wurden.
Das Gutachten über die Bachelor- bzw. Masterarbeit liegt üblicherweise nach 4 Wochen beim Prüfungsamt vor, so dass die Arbeit dann auch mit einer konkreten Note bewertet wurde.
Hilfreiche Tipps und Tricks für die Nutzung von Git, Erstellen von Code-Dokumentation oder für die ersten Schritte nach der Anmeldung bietet eine extra Seite.
Hinweise zu DO's (unbedingt einhalten) und DONT's (unbedingt vermeiden) gibt es auf dieser Seite.
Ein essentieller Bestandteil einer eigenen Arbeit ist die Präsentation des Vorhabens und der erzielten Ergebnisse. Dies geschieht durch
über die Arbeit.
Zu einer Bachelor-/Master-/Projektarbeit wird hierfür vom Studierenden ein kurzer Foliensatz erarbeitet. Dieser zu Beginn der Arbeit, d.h. ca. innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit, erstellte Vortrag soll einen Überblick über die bearbeitete Aufgabenstellung geben. In Absprache mit dem Betreuer wird der Vortrag über die IBR-Web-Server verfügbar gemacht.
Im Rahmen des entsprechenden Institutsseminars soll der Studierende seine Arbeit vorstellen. Hierzu muss zum Abschluss einer Arbeit ein Abschlussvortrag gehalten werden. Bei Masterarbeiten soll auch ein Zwischenvortrag nach 6 Wochen Bearbeitungszeit gehalten werden. Insgesamt gelten folgende Richtlinien:
Studierende sollten auch an anderen Vorträgen im entsprechenden Institutsseminar teilnehmen. Dies erlaubt ihnen zum einen einen besseren Überblick über aktuelle Arbeitsthemen zu erhalten und hilft zum anderen bei der Vorbereitung und Präsentation des eigenen Vortrags.
Vorlagen für die Präsentationsfolien finden sich unter /thesis-templates.
Die Abschlusspräsentation geht beim Bachelor in der Regel mit 2 LP in die Gesamtnote mit ein, beim Master mit 3 LP.
Die schriftliche Ausarbeitung von studentischen Arbeiten erfolgt im Normalfall in deutscher Sprache nach der neuen Rechtschreibung. Eine englischsprachige Ausarbeitung ist ebenfalls möglich, bedarf aber einer frühzeitigen Absprache und der Zustimmung des Betreuers. Soweit angemessen sollte ein beidseitiger Ausdruck der Arbeit erfolgen. Die übliche Schriftgröße beträgt 11pt oder 12pt.
Für die Ausarbeitung soll LaTeX benutzt werden, wofür weitere Informationen unter /thesis-templates zusammen getragen sind. Grundsätzlich gilt dabei:
Die Ausarbeitung gliedert sich in folgende Teile:
Das Titelblatt sollte folgende Angaben umfassen: Universität, Art der Arbeit, Titel der Arbeit (entweder auf Deutsch oder auf Englisch - nicht beides), Autor der Arbeit, für Aufgabenstellung und Betreuung der Arbeit verantwortliche Universitätsangehörige, Ort und Datum bei Abgabe.
Eine Erklärung mit folgendem Wortlaut und mit originaler Unterschrift ist unbedingt erforderlich:
Erklärung | |
Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit/Projektarbeit/Masterarbeit selbstständig verfasst sowie alle benutzten Quellen und Hilfsmittel vollständig angegeben habe und dass die Arbeit nicht bereits als Prüfungsarbeit vorgelegen hat. | |
(Ort, Datum) | (Unterschrift) |
Auf maximal einer Seite ist eine kurze Beschreibung der Arbeit zu geben. Die Kurzfassung ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch(Abstract) abzufassen.
Im Inhaltsverzeichnis sind alle weiteren Teile der Arbeit (einschließlich Anhänge) mit Seitenangaben aufzuführen. Darüberhinaus können Tabellen- und Abbildungsverzeichnisse sinnvoll sein.
Während die ersten Seiten der Arbeit römisch nummeriert werden, sind die Seiten der Textkapitel bei 1 beginnend arabisch zu nummerieren. Der Aufbau des Dokumentes hängt stark von der Aufgabenstellung ab. In der Regel beginnt die Arbeit mit einer Einleitung, die die Problemstellung dokumentiert, den Ansatz der Arbeit motiviert und umreißt und einen Überblick über die restlichen Kapitel gibt. Die Kernkapitel umfassen oftmals zunächst notwendige Basisinformationen und anschließend den Entwurf, die Realisierung und eine Evaluierung des entwickelten Konzeptes. Ein abschließendes Kapitel enthält meist eine Zusammenfassung und einen Ausblick auf mögliche weiterführende Arbeiten. Dies alles muss aber nicht so sein und sollte selbstverständlich mit dem Betreuer der Arbeit abgestimmt werden.
Bei den meisten Arbeiten ist es notwendig, zu Beginn und während der Arbeit nach bereits veröffentlichten Arbeiten zu suchen, die das gleiche Thema behandeln oder das bearbeitete Thema berühren. Bei der Suche dieser Arbeiten können die hier angegebenen Links sehr hilfreich sein.
Das Literaturverzeichnis umfasst alle referenzierten Dokumente (Bücher, Zeitschriftenartikel, beständige WWW-Ressourcen, etc.). Jeder Eintrag ist mit einer Identifikation (z.B. einer fortlaufenden Nummer) zu versehen, die bei mindestens der ersten Referenzierung innerhalb der Ausarbeitung in eckigen Klammern angegeben wird. Es werden keine Dokumente aufgeführt, die nicht referenziert werden. Bei Verwendung von LaTeX kann zur Verwaltung von Literaturverzeichnissen BibTeX eine große Hilfe sein.
Zusätzlich zur schriftlichen Ausarbeitung sind eine Programmdokumentation und ein Benutzerhandbuch erforderlich. Wesentliche Teile der Programmdokumentation (z.B. Grobschema) sollten sich in der schriftlichen Ausarbeitung wiederfinden. Spezielle Detaildokumentationen können im Anhang der Arbeit untergebracht werden.
Benutzerhandbücher müssen in sich abgeschlossen sein. Das Format und die Wirkung aller Anweisungen (einschließlich Fehlerausgänge) sind vollständig zu beschreiben. Es wird empfohlen, Benutzerbeschreibungen zum besseren Verständnis mit Beispielen und einer Einleitung (für den Benutzer des Programms, nicht für den Leser der Bachelor-, Master-, Projektarbeit!) zu versehen. Soweit die verwendete Programmierumgebung über Standardwerkzeuge für die Online-Dokumentation verfügt, ist das Handbuch in dem entsprechenden Format zu erstellen (z.B. als UNIX man pages).
Die Dokumentation eines entwickelten Objektes (Konzept, Hardware, Software, ...) muss so beschaffen sein, dass alle Wartungsarbeiten (Fehlersuche, Programmerweiterungen, Portierungen, etc.) hinreichend schnell durchgeführt werden können. Dazu können beispielsweise UML-Diagramme (Use Cases, Klassendiagramme, Sequenzdiagramme, ...) hilfreich sein. Auch Programmtexte sind angemessen zu dokumentieren, ggf. mit Werkzeugen wie JavaDoc oder Doxygen.
Entwickelte Software ist mit einer ausführlichen Programmdokumentation (Einführung, Installationshinweise, vollständiges Handbuch zur Benutzung; mit Beispielen und Beschreibungen möglicher Fehler, etc.) als CD-ROM oder DVD der Arbeit beizufügen und in Absprache mit dem Betreuer in einer geeigneten Form auf dem WWW/FTP-Server des Instituts bereitzustellen. Sofern die verwendete Plattform über ein Online-Dokumentationssystem verfügt, bietet es sich an, dieses zu nutzen, z.B. UNIX man pages oder im TeXinfo Format. Die schriftliche Ausarbeitung ist lediglich mit einer Anleitung zum Bezug und zum Entpacken der Software zu versehen. Umfangreiche Handbücher, JavaDoc-Ausgaben oder komplette Programmlistings gehören hingegen in der Regel nicht in den gedruckten Teil der Arbeit.
Die Abgabe der Arbeit ist im allgmeinen Teil der Prüfungsordnung (APO) §14 Abs. 7 geregelt. Demnach erfolgt die Abgabe elektronisch über das Portal TUconnect. Der Uploadzeitpunkt gilt hierbei als Abgabedatum.
Darüberhinaus ist eine gedruckte Version der schriftlichen Ausarbeitungen in gebundener Form (keine Ringbindung) im Institut abzugeben. Die gedruckte Version ist spätestens fünf Tage nach dem Hochladedatum direkt bei der bzw. dem Prüfenden postalisch oder persönlich einzureichen. Wichtig ist, dass die gedruckte und hochgeladene Version übereinstimmen. Dies muss durch die unterschriebene Hochladebestätigung (wird per Mail nach dem Hochladen im TUConnect zugestellt), die der gedruckten Version hinzugefügt wird, bestätigt werden. Das unterschriebene Exposé ist zusammen mit der gedruckten Ausarbeitungen abzugeben. Es wird dabei lose in das gedruckte Exemplar eingelegt.
Zusätzlich zu der ausgedruckten Version der Arbeit wird die Dokumentquelle (LaTeX, Word, OpenOffice, ...) und eine druckbare Fassung (als Postscript- oder PDF-Datei) dem Institut elektronisch zur Verfügung gestellt (bspw. per CD-ROM oder DVD) und in Absprache mit dem Betreuer in einer geeigneten Form auf dem WWW/FTP-Server des Instituts gestellt. Ebenso erhält das IBR die über die Arbeit erstellten Vortragsunterlagen und Web-Seiten.
Des Weiteren, ist zu beachten, dass bei der Arbeit entstandene und relevante Software und Daten, z.B. Messdaten, firstgerecht abzugeben sind. Wie die Abgabe der Daten erfolgt, ist mit dem/der Betreuenden rechtzeitig abzusprechen.